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Gebundene Ganztagsschule - Organisation

Organisation unserer gebundenen Ganztagsschule

  • Jeweils zwei Klassen einer Jahrgangsstufe werden in der ganztägigen Form unterrichtet.
  • Jede Klasse wird von ihrer Klassenleiterin oder ihrem Klassenleiter geführt. Für beide Klassen eines Jahrgangs stehen im Freizeitbereich sowohl eine Sozialpädagogin/ein Sozialpädagoge als auch eine Erzieherin mit unterschiedlicher Stundenverpflichtung zur Verfügung.
  • Die Schule ist geöffnet von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In dieser Zeit ist eine pädagogische Betreuung durch das Personal des Hauses garantiert. Von Montag bis Freitag beginnt die Anwesenheitspflicht jedes Schülers um 08:00 Uhr. Der Unterricht endet um 15:30 Uhr.
  • Der Unterricht beginnt für alle Klassen um 8.15 Uhr. So bleibt für die am frühen Morgen eintreffenden Schüler genügend Zeit, um gemeinsam zu spielen, zu basteln oder auf andere Weise ruhig und bewusst in der Schule anzukommen.
  • Jede Klasse hat über die normale Stundentafel hinaus sechs Stunden Intensivunterricht an zwei Nachmittagen. Dabei ist jeweils die Hälfte der Klasse bei der Lehrkraft, die anderen Kinder verbringen ihre Freizeit in den Gruppenräumen oder im Spielehof.
  • Bei vollem Stundendeputat der Klassenleiterin/des Klassenleiters gestaltet diese/dieser die beiden Nachmittage. Bei Teilzeit werden die Stunden von einer anderen Lehrkraft in enger Absprache mit der Klassenlehrkraft gehalten. Dadurch benötigt die Schule für acht Ganztagsklassen 48 Lehrerstunden mehr als eine vergleichbare Halbtagsschule. Die Kosten für die zusätzlichen 1,7 Lehrerstellen trägt der Freistaat Bayern.
  • In den Allerheiligenferien, den Faschingsferien, der zweiten Osterferienwoche und der letzten Sommerferienwoche bieten wir für unsere Schulkinder eine Ferienbetreuung durch die Mitarbeiter/Innen der Schule an.
    • Bitte beachten Sie, eine Ferienbetreuung kann erst ab 12 angemeldeten Kindern stattfinden.
    • Kinder mit Schulbegleitung benötigen auch in der Ferienbetreuung eine Schulbegleitung. Diese Maßnahme muss gesondert von Ihnen beantragt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Details.
    • Sollte der Bedarf an Betreuung höher sein, als unsere personellen Kapazitäten das zulassen, müssten Sie gegebenenfalls mit einer Arbeitsbescheinigung nachweisen, dass Sie den Platz dringend benötigen.
    • Alleinerziehende Elternteile werden bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt.